Deutsche Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer (m/w/d)

Förderungen für unser Rechtsspracheseminar


Der TDÜ ist anerkannter Anbieter für den Qualischeck (Rheinland-Pfalz) und autorisiert, Bildungsschecks (NRW) entgegenzunehmen und abzurechnen.


Nutzen Sie Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern für Ihre Karriere als Dolmetscher und Übersetzer.


Folgend finden Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten unserer Rechtsspracheseminare.


Bildungsscheck (NRW)

Das Förderprogramm „Bildungsscheck“ gibt es in Nordrhein-Westfalen seit 2006. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) fördert mit dem Programm die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbständigen. Mit dem Bildungsscheck NRW werden 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 500,- Euro pro Bildungsscheck, gefördert.


Weitere Informationen über den Bildungsscheck erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS und unter www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck.


Beratungsstellen

Vergeben wird der Bildungsscheck NRW über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Anlaufstellen sind z. B. Volkshochschulen, Kammern oder Weiterbildungs-Netzwerke.


Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über die Beratungsstellensuche.


Damit der Bildungsscheck von der ausstellenden Institution eingelöst wird, muss der Bildungsscheck vor dem Seminarbeginn beantragt werden. Wird der Bildungsscheck nicht eingelöst, ist der vollständige Seminarpreis fällig.


Wichtiger Hinweis:

Die Förderung durch den Bildungsscheck endete am 30. Juni 2024. Das Land Nordrhein-Westfalen plant, ab Winter 2024/2025 eine neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds anzubieten. Sobald die neue Förderung startet, werden wir die entsprechenden Informationen hier zur Verfügung stellen.


Qualischeck (Rheinland-Pfalz)

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von abhängig Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse in Form eines Bildungsgutscheins (QualiScheck).


Teilnehmende unserer Rechtsspracheseminare können auch mit dem Qualischeck (Rheinland-Pfalz) eine Förderung bis zu 60 % des Gesamtpreises erhalten, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen.


Förderkriterien:


  • Sie sind abhängig beschäftigt und haben ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland Pfalz.
  • Sie beantragen den QualiScheck vor Ihrer Anmeldung zu unserem Rechtsspracheseminar.


Ausführliche und aktuelle Informationen zum Qualischeck (Rheinland-Pfalz) finden Sie unter Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung.


Antragsverfahren

Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim



Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Rheinallee 97-101

55118 Mainz

Telefon: 06131/967-149

E-Mail: info(at)berufliche-weiterbildung.rlp.de


KOMPASS-Förderprogramm

Förderung für Solo-Selbstständige

Unsere Rechtsspracheseminare können auch mit „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ gefördert werden. 


Das Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ ist eine bundesweite Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur finanziellen Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von Solo-Selbstständigen.


Um Solo-Selbstständige bei der Umsetzung ihrer beruflichen Ziele zu unterstützen, hat der Europäische Sozialfonds (ESF) diese Maßnahme 2023 eingeführt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können bis zu 90 % der Kosten übernommen werden.


Weitere Informationen zur ESF-Förderung für Solo-Selbstständige im Rahmen des KOMPASS-Programms erhalten Sie unter https://kompass-programm.de.