Deutsche Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer (m/w/d)
Förderungen für unser Rechtsspracheseminar
Der TDÜ ist anerkannter Anbieter für den Qualischeck (Rheinland-Pfalz) und autorisiert, Bildungsschecks (NRW) entgegenzunehmen und abzurechnen.
Nutzen Sie Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern für Ihre Karriere als Dolmetscher und Übersetzer.
Folgend finden Sie einen Überblick über Fördermöglichkeiten unserer Rechtsspracheseminare.
Bildungsscheck 2.0 (NRW)
Das Förderprogramm „Bildungsscheck 2.0“ gibt es in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Februar 2026. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) fördert mit dem Programm die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Mit dem Bildungsscheck NRW werden 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch 500,- Euro pro Bildungsscheck, gefördert. Eventuell anfallende Fahrt- und Unterbringungskosten sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen über den Bildungsscheck 2.0 erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS sowie im Weiterbildungsportal Nordrhein-Westfalen.
Wichtiger Hinweis
Damit der Bildungsscheck 2.0 ausgestellt werden kann, muss er vor Ihrer Anmeldung zum Seminar und spätestens einen Tag vor Seminarbeginn beantragt werden. Wird der Bildungsscheck nicht eingelöst, ist der vollständige Seminarpreis fällig.
QualiScheck (Rheinland-Pfalz)
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von abhängig Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse in Form eines Bildungsgutscheins (QualiScheck).
Teilnehmende unserer Rechtsspracheseminare können auch mit dem Qualischeck (Rheinland-Pfalz) eine Förderung bis zu 60 % des Gesamtpreises erhalten, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen.
Förderkriterien:
- Sie sind abhängig beschäftigt und haben ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR bei gemeinsam Veranlagten.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland Pfalz.
- Sie beantragen den QualiScheck vor Ihrer Anmeldung zu unserem Rechtsspracheseminar.
Ausführliche und aktuelle Informationen zum Qualischeck (Rheinland-Pfalz) finden Sie unter Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung.
Antragsverfahren
Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Telefon: 06131/967-149
E-Mail: info(at)berufliche-weiterbildung.rlp.de
KOMPASS-Förderprogramm
Förderung für Solo-Selbstständige
Unsere Rechtsspracheseminare können auch mit „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ gefördert werden.
Das Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ ist eine bundesweite Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur finanziellen Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von Solo-Selbstständigen.
Um Solo-Selbstständige bei der Umsetzung ihrer beruflichen Ziele zu unterstützen, hat der Europäische Sozialfonds (ESF) diese Maßnahme 2023 eingeführt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, können bis zu 90 % der Kosten übernommen werden.
Weitere Informationen zur ESF-Förderung für Solo-Selbstständige im Rahmen des KOMPASS-Programms erhalten Sie unter
